Regelmäßige Fortbildung nach BKrFQG, EG-Richtline 2003/59
Erwerb durch die Teilnahme an 35 Zeitstunden Unterricht alle 5 Jahre (ohne Prüfung) in Einheiten von mindestens 7 Stunden (z. B. 5 x 7 Stunden)
Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt:
- Innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig)
Vermeiden Sie Personalengpässe und Schulungstaus!
Wer den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Fortbildungen gleichmäßig verteilen möchte, startet so früh wie möglich, also am besten sofort.
Gerne übernehmen wir das Schulungsmanagement, planen mit Ihnen die Schulung langfristig und leisten die Terminüberwachung.
Flexible Ausbildungszeiten, bei entsprechender Teilnehmerzahl gerne bei Ihnen im Betrieb.
Warten sie nicht zu lange, bilden Sie sich rechtzeitig weiter!
Termine erfahren oder buchen?
Telefon: 09876 / 987 91 - 14
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